Spitzenförderung · Freiwillige Leistungsprüfung

Freiwillige Leistungsprüfungen

Ob das Musizieren zum Lebensmittelpunkt wird oder ob es Hobby ist: Die allermeisten Schüler wollen wissen, wo sie stehen. Sie wollen ihre musikalische Leistung einschätzen, damit sie sich – gemeinsam mit der Lehrkraft – eigene Ziele setzen können.

Mit einem klaren Ziel vor Augen, können unsere Schüler in besonderem Maße motiviert, gefordert und gefördert wird. Dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist seit jeher wichtige Aufgabe unserer Musikschule: in Konzerten, Wettbewerben und unterschiedlichsten Projekten bieten wir unseren Schülern Spielräume, ihr musikalisches Können zu präsentieren.

Bei den Freiwilligen Leistungsprüfungen steht weniger der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund als vielmehr die Konzentration auf das Prüfen des eigenen Leistungsstands. Vielleicht steht beim Schüler nach bestandener Prüfung sogar die Erkenntnis: „Üben lohnt sich doch!“

Der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen VBSM hat ein fünfstufiges Prüfungssystem für die meisten Instrumental- und Vokalfächer erarbeitet, das alle Mitgliedsschulen für ihre Musikschüler einsetzen können.

Gebühren:
Die Kosten für Junior I und Junior II trägt die Musikschule.
Die Gebühren für die D1-/D2-Prüfung betragen 15 €.
Für Mitglieder eines Orchesters der Musikschule oder bei einem unserer Kooperationspartner beträgt die Gebühr 5 €.

Hier finden Sie umfassende Informationen zu den Freiwilligen Leistungsprüfungen.

Prüfungstermine D1, D2 – Anmeldeformulare – Anmeldeschluss

Repetitorium D1: 20.01.2027
Repetitorium D2: 22.01.2027

Theorieprüfung D1/D2: 22.01.2027

Praktische Prüfung D1/D2 Nichtbläser:23.01.2027
Praktische Prüfung D1/D2 Bläser (MON): 30.01.2027
Informationen/Termine für Bläser

 Flyer D1     –     Flyer D2

Das Teilnehmerkonzert findet am 04.02.2027 um 19.00 Uhr statt.

Anmeldefrist D1 und D2

Die Anmeldefrist für die Freiwilligen Leistungsprüfungen im Schuljahr 2026/2027 ist am 16.10.2026.
Hier finden Sie das Anmeldeformular

 

Junior 1 – Prüfung

Schülerinnen oder Schüler, die bereits mindestens 4 Monate am Instrumental- oder Vokalunterricht teilnehmen, können an dieser Prüfung teilnehmen. In einem öffentlichen Vorspiel – z.B. Musik um 7, spielen die Schülerinnen oder Schüler ihr ausgewähltes Musikstück vor. Dies kann auch in einer Gruppe erfolgen. Das Werk darf frei gewählt werden und sollte dem Ausbildungsstand entsprechen. Direkt im Anschluss erhalten die Schülerinnen oder Schüler Ihre Urkunde und einen Aufkleber.

Junior 2 – Prüfung

Die Junior 2 – Prüfung kann in der Regel nach mindestens einem Jahr Instrumental- oder Vokalunterricht abgelegt werden. Sie wird mit einem Vorspiel von zwei Stücken absolviert. Der Vortrag wird entweder mit „Erfolg“, mit „gutem Erfolg“ oder mit „sehr gutem Erfolg“ bewertet. Im Anschluss bekommen die Schüler Urkunde und Aufkleber.

D1 – Prüfung

Nach ca. drei Jahren Instrumental- oder Vokalunterricht kann die D1-Prüfung gemacht werden. Eine JUNIOR-Prüfung ist dafür keine Voraussetzung. Nach Bestehen der Prüfung wird der Schüler mit einer Urkunde und der Anstecknadel „Stimmgabel in Bronze“ ausgezeichnet. Um die Stimmgabel in Bronze zu erhalten, müssen eine Theorieprüfung und ein musikschulinternes Prüfungsvorspiel mit Pflicht- und Wahlstücken abgelegt werden.

D2 – Prüfung

Wer die D1-Prüfung erfolgreich absolviert hat, kann sich der nächsten Etappe widmen: der D2-Prüfung. Hierzu muss der Schüler ca. fünf Jahre Instrumental oder Vokalunterricht erhalten haben. Die D2-Prüfungsmodalitäten entsprechen der D1-Prüfung, fordern jedoch ein höheres Leistungsniveau vom Schüler. Der Prüfling wird mit einer Urkunde und der Anstecknadel „Stimmgabel in Silber“ ausgezeichnet. Die erfolgreich abgelegte D2-Prüfung ist Voraussetzung um in die Förderklasse des VBSM aufgenommen zu werden.

D3 – Prüfung

Nach bestandener D2-Prüfung und ca. sieben Jahren Instrumental- oder Vokalunterricht können sich die Schüler den Herausforderungen der höchsten Prüfungsstufe stellen: der D3-Prüfung. Sie umfasst ein zentrales Prüfungsvorspiel, das im jeweiligen Regierungsbezirk durchgeführt wird sowie eine schriftliche Theorieprüfung. Nach Bestehen erhält der Prüfling eine Urkunde und die Anstecknadel „Stimmgabel in Gold“.